Kindersitz + Babyschale
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Ein Kindersitz, auch amtlich anerkannte Rückhaltevorrichtung mit Prüfsiegel genannt, ist eine an die geringe Körpergröße von Kindern angepasste Sitzgelegenheit. Im Speziellen wird damit zumeist ein Sitz für den sicheren Transport von Kindern in Fahrzeugen bezeichnet, der über Befestigungssysteme für den Sitz und Rückhaltesysteme für das Kind verfügt, oder zumindest die Sitzposition des Kindes so erhöht, dass der für den Sitzplatz vorgesehene fahrzeugeigene Sicherheitsgurt nicht am Hals entlang, sondern über die Schulter verläuft.
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Geeignet sind die Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend ausgeführt sind. Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man:
Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen der oder quer zur Fahrtrichtung ausgeführt)
Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg (entgegen der Fahrtrichtung ausgeführt)
Klasse 0+-I: von Geburt bis 18 kg (gegen Fahrtrichtung, oder ab 9 kg in Fahrtrichtung)
Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
Klasse II-III: von 15 bis 36 kg (in Fahrtrichtung)
Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur Sitzerhöhung in Fahrtrichtung)
Klasse I-III: von 9 bis 36 kg
Die Gewichtsangaben sind Maximalwerte. Ein durchschnittlich gebautes Kind wächst von der Größe her deutlich früher aus dem Sitz heraus, als dass es das Gewichtslimit erreicht. Die Prüfpuppen im Normungsprozess sind kleiner und leichter als das Maximalgewicht. So wird beispielsweise in der Klasse 0+ mit einer Puppe von 11 kg geprüft.
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